Hausverein
Das konkrete Vorgehen Auf Bewohnerseite formiert sich eine Gruppe, die gemeinschaftlich in einem Haus wohnen möchten Mit der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) werden gemeinsam die Absichten abgestimmt. Die Mitwirkung der Hausgemeinschaft bei der Planung, bei der Grundrißaufteilung und der Festlegung von Gemeinschaftsräumen ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Wichtig ist auch die gemeinsame Festlegung des Ausbaustandards. Das Gebäude wird saniert und umgebaut. Die Hausgemeinschaft übernimmt einen Teil der Sanierung in Eigenarbeit Die Hausgemeinschaft zieht ein und gestaltet ihr gemeinschaftliches Wohnen und Leben selbst. Dafür trägt sie gemeinschaftlich eine (je nach Vertrag) mehr oder wenige große Verantwortung gegenüber der WBG. Belegungsvereinbahrungen Um den Interessen der Gruppe sowie denen des Vermieters Sorge zu tragen, werden Belegungsvereinbahrungen getroffen. Regelmäßig wird dabei der Gruppe für 4-6 Wochen ein Vorschlagsrecht für (Nach-) Mieter eingeräumt. Soweit nicht schwerwiegende Gründe wie Vorstrafen, Überschuldung o.ä. entgegenstehen, verpflichtet sich der Vermieter zur Zustimmung. Kann die Gruppe keinen Interessenten benennen muß sie für den Mietausfall selbst aufkommen oder der Vermieter belegt selbst. Zuschalträume Erhöhte Flexibilität ist gegeben bei Konzeptionen, die Zuschalträume vorsehen, die je nach Familiensituation und Bedarf einer von zwei nebeneinanderliegenden Wohnungen zugeschlagen werden können. Technisches Beteiligte GbR oder ein eingetragener Verein (e.V.) sind von Bewohnerseite Partner der Wohnungsbaugesellschaft Wohnungsbaugesellschaft Finanzierung da es sich finanziell gesehen um eine gewöhnliche Vermietung handelt, bedient sich die Wohnungsbaugesellschaft ihrer gewohnten Finanzierungen. Wachsendes Interesse Auf Bewohnerseite wächst in jüngster Zeit das Interesse sehr stark. Obwohl die meisten Gemeinschaftsprojekte bislang im Selbstgenutzten Eigentum stattfanden, bieten sich auch für Wohnungsbaugesellschaften interessante Optionen, sodaß auch hier das Interesse an der Vermietung an Hausgemeinschaften steigt. Potentiale Vorteile für die Bewohner Die Bewohner gewinnen ein Mitbestimmungs- und damit Selbstbestimmungsrecht, wie es im normalen Mietwohnungsbau kaum möglich ist Die selbstgewählte Nachbarschaft verringert Streit mit Nachbarn und erlaubt manche Nutzung des Grundstücks die mit gemischter Nachbarschaft nicht möglich wäre Das Engagement der Bewohner und die Bereitschaft zur Aufwertung der Immobilie in Eigenarbeit steigt mit zunehmender Einflußmöglichkeit Durch die Übernahme der gesamten Verwaltung für das Gebäude können Verwaltungskosten in erheblichem Umfange eingespart werden Absprache des Ausbaustandards kann eine niedrigere Miete erzielen Vorteile für die Wohnungsbaugesellschaft Für die Wohnungsbaugesellschaft ergibt sich eine hohe Vermietungssicherheit aus einer festen Nachfragergruppe Geringere Instandhaltungsaufwendungen aufgrund der höhreren Identifikation der Bewohner mit dem Haus Einstieg in den Markt der Gruppenprojekte Neue Wohnformen und Bautechniken werden mit den Nutzern gemeinsam im Alltag getestet Nachteile Sowohl für die Mieter als auch die WBG ergibt sich am Anfang ein höherer Planungs- und Abspracheaufwand als bei einer konventionellen Vermietung, der jedoch durch spätere Ersparnis bei Verwaltung und geringeren Instandhaltungsaufwendungen meist aufgewogen wird. _______________ [1] Wohnbund Beratung NRW (Hrsg.): Kooperation zwischen Wohngruppen und Wohnungsbauunternehmen. Bochum 1999






